Russland will Homo-Paaren in Frankreich Adoption von Waisenkindern verbieten

AKTUELLE NEWS

Russlands Präsident Putin will homosexuellen Paaren in Frankreich die Adoption russischer Waisenkinder verbieten. Sein Land erwarte eine Wertschätzung seiner kulturellen Traditionen sowie seiner ethischen, gesetzlichen und moralischen Normen, sagte Putin in Moskau. Zugleich sprach er sich dafür aus, ein Adoptionsabkommen mit Paris aus dem Jahr 2011 zu ändern. – Das französische Parlament hatte Anfang der Woche das Gesetz zur Legalisierung der sogenannten Homo-Ehe beschlossen. Demnach dürfen gleichgeschlechtliche Paare künftig auch Kinder adoptieren.

 Quelle: Deutschlandradio & Neue Züricher Zeitung

Homophobie in Russland wächst

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Bildquelle: flaggenbilder.de

Ria Novosti schreibt in einer Überschrift: Zwangsbehandlung und „physische Vernichtung“: Homophobie in Russland wächst – weiter heißt es im weiteren Beitrag:

Homophobe Stimmungen in der russischen Bevölkerung haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen, wie eine Umfrage zeigt. Nur 23 Prozent bringen gegenüber Sexminderheiten Toleranz auf, während genau so viele eine Zwangsbehandlung und weitere fünf Prozent sogar eine „physische Liquidation“ der Schwulen und Lesben fordern.

In den vergangenen drei Jahren ist der Anteil der Befürworter homosexueller Ehen von 14 auf fünf Prozent geschrumpft, teilte das Meinungsforschungsinstitut Lewada-Zentrum, das im Februar 1600 Russen befragt hatte, mit. Der größte Teil der Bevölkerung (85 Prozent) unterstützt das Verbot der Homo-Ehen; 87 Prozent lehnen Schwulen-Paraden strikt ab.

Etwa 68 Prozent der Befragten sind ablehnend gegenüber Schwulen und Lesben eingestellt. Fast 27 Prozent von ihnen gaben an, einen „Ekel“ bzw. Angst zu haben. [...]

MEHR ZU “HOMOPHOBIE IN RUSSLAND WÄCHST” KANNST DU BEI RIA NOVOSTI WEITERLESEN.
QUELLE: RIA NOVOSTI | BILDQUELLE: FLAGGENBILDER.DE

Zensur im Internet „Zensursula“

Also egal ob man es gut heißen mag oder nicht, ich habe bei Youtube ein interessantes Video mit dem Titel „Zensursula“ entdeckt, welches ich von der Art her als sehr gut gemacht empfinde, der Sinn ist so gut verpackt, das ich euch dieses nicht vorenthalten möchte zum Thema „Internet-Zensur“. Ich möchte aber auch gleichzeitig betonen, dass ich es okay finde, wenn man Kinderpornografie stoppt, aber ich finde die Art und Weise nicht so prickelnd wie es unsere Regierung durchzieht. Erinnert mich so etwas ein bisschen an die DDR wo man schon aufpassen musste was man macht. Bildet euch selber ein Urteil von dem Video und habt natürlich weiterhin eure eigene Meinung dazu.

Virtuelle Welt » Jappymoderator mit Anspruch auf Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts?

Jappy.de - Meine CommunityMan mag es nicht glauben wollen, heute habe ich doch eine Antwort zu meiner letzten Mail (15.04.2009 – Beitrag hier und hier) an den User mit dem Zauber „M“ erhalten. In den weiten des Internets möchte der User nicht, das seine Worte als Email zu lesen sind. Okay, wir kommen dem Wunsch doch gerne nach, sicher hab ich geschaut wie es sich verhält. Sagen wir nun einfach mal, der User mit dem Zauber „M“ erhebt Anspruch auf sein geistiges Eigentum oder auf Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Autors. Also, es wurden nun alle „Mails“ von dem User entfernt. Möchte ja nicht Schuld sein, das dass Persönlichkeitsrecht des Menschen verletzt wird.

Wenn der User mit dem Zauber „M“ mal genau schaut, dann kann auch er diese Info bekommen (Wikipedia):

[… ] Ein allgemeines Verbot, E-Mails zu veröffentlichen, gibt es in Deutschland nicht. Lediglich aus dem Inhalt der Mail kann sich ein Recht des Autors ergeben, gegen die Veröffentlichung vorzugehen. Dabei sind verschiedene Rechtsfolgen möglich, die von Unterlassungsanspruch, zivilrechtlichem Schadensersatzanspruch in Geld bis zu strafrechtlicher Haftung reichen können, andere Rechtsfolgen sind möglich. […]

Auch wenn ich gerne erleben würde, welche Argumentation dazu führen könnten, wenn der User seine Worte hier weiter lesen würde erspare ich mir das einfach mal, denn es ist mir einfach zu blöde, wenn man nicht mal „seine“ Worte dazu nutzen mag. Es ist traurig, dass so was Moderator bei Jappy ist. Und dennoch, werde ich bei Jappy bleiben, denn es ist schön, wenn man soviel im Blog schreiben kann, was einem in so einer Community passieren kann.

Zu lesen bei Wikipedia:

In zivilrechtlicher Hinsicht kann die Veröffentlichung eines Briefes das Urheberrecht des Autors verletzen, dies ist allerdings nicht der Fall bei „allgemeinem Inhalt“. Weiterhin kann die Veröffentlichung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Autors verletzten, insofern nehmen die Instanzgerichte im Anschluss an ein Urteil[6] des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1954 in jedem Einzelfall eine umfangreiche Interessenabwägung vor. Diese allgemeine Rechtsprechung dürfte auch auf E-Mails anwendbar sein, allerdings wird auch vertreten, dass jedenfalls unverschlüsselte E-Mails aufgrund ihrer technisch bedingten Mitlesbarkeit durch Dritte bei der Durchleitung zum Empfänger eher wie Postkarten zu behandeln wären, woraus ein geringerer rechtlicher Schutz folgen würde.

Es ist davon auszugehen, dass die Rechtsprechung (OLG Rostock, Beschluss vom 17. April 2002 – 2 U 69/01), nach der hinsichtlich Geschäftsbriefen, die im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit gewechselt werden, eine ungeschriebene vertragliche Nebenpflicht beider Vertragsparteien gilt, die Briefe vertraulich zu behandeln, auch auf geschäftliche E-Mails anwendbar ist, zumindest, wenn diese verschlüsselt versandt worden sind.

Urteil des Landgerichts Köln 2006

Das Landgericht Köln hat im Leitsatz des Urteils zum Aktenzeichen 28 O 178/06[7] entschieden:

  1. Ob das ungefragte Veröffentlichen von E-Mails rechtmäßig ist, ist grundsätzlich im Rahmen einer umfassenden Interessensgüterabwägung zu bestimmen.
  2. Wird eine geschäftliche E-Mail, die nur für einen bestimmten Empfängerkreis bestimmt ist, ungefragt veröffentlicht, stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mail-Versenders dar. Dies gilt umso mehr, wenn die veröffentlichende Person die besagte E-Mail auf unlautere Weise erlangt hat.

Die Veröffentlichung einer fremden E-Mail an einen Dritten auf einer Internetseite kann ausweislich dieses Urteils einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders in Gestalt der Geheimsphäre darstellen. Insofern ist die Widerrechtlichkeit jedoch nicht indiziert, sondern im Einzelfall positiv festzustellen, wofür eine umfassende Güter- und Interessenabwägung erforderlich ist. Gegenüber stehen sich der Zweck der Veröffentlichung und der von der veröffentlichenden Partei angestrebte Zweck sowie die Form, die Art und das Ausmaß des Eingriffs. Ein Verstoß löst eine Pflicht zur Leistung von Schadensersatz aus.

Dabei stellt das Landesgericht die E-Mail einem verschlossenen Brief gleich.

Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, in dem E-Mails veröffentlicht worden sind, die zum einen an einen Dritten gerichtet waren und die zum anderen von der veröffentlichenden Partei auf unlautere Weise erlangt worden sind. Auf den Fall einer Veröffentlichung von E-Mails, die an den Betroffenen selbst gerichtet sind, ist die Argumentation des Urteils nicht anwendbar.

Ich möchte nun auch nicht alle Moderatoren so einstufen, das sie des Jobs als Moderator nicht würdig sind, es gibt sicher auch Ausnahmen (u.a. der Kontakt mit dem Teamleiter) und sicher wird nicht jeder so reagieren wie ich es erlebte, wenn doch – oje – aber dennoch kannste es ja nicht vorher wissen, wer in der Übersicht freundlich, nett, kompetent ist – also wie russisches Roulett am Ende *grins*

Kinderporno-Seiten, Telekom will nicht sperren

Wer Webseiten mit Kinderpornos anklickt, soll in Zukunft automatisch umgeleitet werden. Zwei Internetanbieter haben sich bereits dazu verpflichtet. Die Deutsche Telekom aber äußert rechtliche Bedenken – und lässt laut “Kölner Stadt-Anzeiger” die Familienministerin abblitzen.

So der Beitrag unter Spiegel-Online.

Auch auf anderen Seiten im Internet kann man zu dem Thema weiteres lesen, u.a. AFP schreibt:

Die Deutsche Telekom als Internet-Provider verweigert angeblich die Sperrung von kinderpornografischen Websites. Die Telekom fordere etwa die Zusage für eine Gesetzesinitiative, die den Firmen mehr Rechtssicherheit geben soll, berichtet der “Kölner Stadt-Anzeiger” unter Berufung auf einen internen Vermerk des Bundesinnenministeriums. Insbesondere habe sich die Telekom bisher “nicht dazu durchringen können, für den Fall, dass eine kinderpornografische Website angewählt wird, dem Nutzer (…) eine Stoppseite anzuzeigen”, heiße es in dem Vermerk. Lediglich Einzelgespräche mit Vodafone und Kabel Deutschland seien positiv verlaufen. […]

Aber hatten wir nicht schon einmal das Thema mit dem Seiten sperren im Internet gehabt. Wenn du hier schaust in meinem Blog unter „Bevormundet Arcor seine Kunden? #1“ – vom 12.09.2009 und auch hier „Bevormundet Arcor seine Kunden? #2“ – vom 15.09.2007.

Weitere Links dazu im Internet auch:

- der Newsticker.de schreibt: Telekom will Kinderporno-Seiten nicht sperren

- die Mitteldeutsche Zeitung meint: Telekom blockiert Internet-Sperre

- Kölner Stadt-Anzeiger schreibt: Kinderpornos bleiben online

Na dann werde ich die Tage mal weiter im Internet schauen, wie das Thema weiter geht. Sollte ich was neues finden, werde ich die Links sofort übernehmen.

Verbot für Überraschungseier?

Oder: Jetzt knallen unsere Parlamentarier durch.

Wie musste ich eben bei meinem Webdurchgang lesen. Parlamentarier wollen Überraschungseier verbieten. Oder besser gesagt die Bundestag-Kinderkommission. Die merken ja wohl doch nichts mehr oder? Hatten denn unsere Politiker keine Überraschungseier als Kinder? Oder haben die das auch vergessen, einfach so mal raus aus ihren Köppen gefallen?

Ne das kann es doch nicht sein, ist dies NUR EIN SOMMERLOCH Beitrag oder steckt da pure Absicht dahinter?

Im Focus online steht es zwar knapp, dafür aber deutlich was an dem Artikel sein soll:

[…] Die Kinderkommission des Bundestags hat laut einem Zeitungsbericht ein Verbot von Überraschungseiern vorgeschlagen. Jegliche Kombination aus Nahrungsmitteln und Spielzeug solle verboten werden, heißt es der Welt zufolge in einer Empfehlung gegen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für Kinder im Alltag . Dazu gehören nach Ansicht des Kommissionsmitglied Miriam Gruß auch Cornflakes mit Spielzeug. Kinder unterscheiden nicht zwischen Spielzeug und Nahrungsmitteln. […]

Man muss ja denken, dass unsere Politiker nichts anderes in der Birne haben als den Menschen immer wieder was Neues zu verbieten. Macht es eigentlich Sinn seinen Wählern alles vorschreiben zu wollen & alles zu verbieten? Na ich weiß ja nicht …

Mal gespannt bin, wie das ausgehen wird. Mein Sohn mag auch Überraschungseier und wäre sicherlich enttäuscht – Aber wie kann man so schön sagen „Die Kinder sind die Wähler von morgen“.

Nachtrag 08.08.2008:

Auch Maik hat sich in seinem Blog mit dem Thema Ü-Ei beschäftigt. Und soweit ich es gestern Abend noch verstanden habe, soll es kein verbot geben, nur große Hinweise auf den Eiern.

GEZ: Keine Rundfunkgebühr für Büro-PCs?

Das Verwaltungsgericht Koblenz gab der Klage eines Rechtsanwalts statt, der keine Rundfunkgebühr für einen beruflich genutzten PC zahlen wollte. Die GEZ hatte zuvor einen Widerspruch gegen die 5,52 Euro monatlich abgelehnt […] so schreibt es dwdl.de im ersten Absatz seines Beitrages.

Nun mal gut, es ist jetzt nichts Bewegendes aber es ist ein kleiner Schritt nach vorne, denn es zeigt einem, das man auch gegen die GEZ vor einem Gericht gewinnen kann. Ich glaubte immer, das man eigentlich keine Chance hat wenn man gegen diesen Verein (der Rechungen ohne Rechnungsnummern schickt) vors Gericht geht. Nun wurde ich eines besseren belehrt und man kann eben lesen dass es auch anders ist. Freu.

Wieso klappte es denn eigentlich? Unter Focus.online lese ich es:

[…] Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem selbstständigen Anwalt Recht. In dem bemerkenswerten Urteil berufen sich die Richter auf die im Grundgesetz garantierte Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten – auch über den PC in der Kanzlei. Dieses Grundrecht stufen sie höher ein als die rundfunkrechtlichen Bestimmungen. Mit der Rundfunkgebühr für Internet-PCs sei, so das Gericht, eine „staatliche Zugangshürde“ errichtet worden, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspreche. […]

Wird echt langsam Zeit das die GEZ Zahlung abgeschafft wird, oder umgewandelt wird. Nur dafür zu zahlen, das man angeblich die Geräte hat ist doch schon krank. Die öffentlich rechtlichen Sender schmeißen ohnehin das Geld manchmal sinnlos raus und dann wollen sie immer mehr. Ich muss die Sender nicht haben und würde auch dafür sein, dass man ein Decoder bräuchte und dann muss man zahlen. Aber wer fragt mich schon? Na schauen wir mal weiter. Ich denke da wird es eh keine Änderung geben. Dafür das die GEZ 2007 rund 7,30 Mrd. Euro eingenommen hat muss ich sagen, ist nicht mal was sehenswertes im TV bei den öffentlich rechtlichen Sender. Und Radio höre ich auch nichts öffentliches.

Anbei die Grafik wie die Einnahmen bei der GEZ waren/sind seit 1998 – Die Grafik habe ich von der Seite der GEZ entnommen… Klick hier und du bist da.

Politik hat versagt, Ohrfeige für Politiker? Nichtraucherschutz in Berlin & Baden Württemberg gelockert!

Endlich mal wieder was nettes, positives …. Auch endlich mal wieder eine Ohrfeige für die Politiker – Klatsch ins Gesicht!

In Einraumkneipen in Berlin und Baden-Württemberg darf bis Ende 2009 wieder geraucht werden: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stufte die entsprechenden Regelungen in den Nichtraucherschutzgesetzen der beiden Länder als verfassungswidrig ein. « So ist es in fast allen News zu lesen.

Der Focus online schreibt: Rauchverbot in den meisten Einraumkneipen verfassungswidrig

Telepolis hat die Überschrift – Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Nichtraucherschutzgesetze von Berlin und Baden Württemberg stark ein gewählt.

Welt online meint: Positive Reaktionen auf Raucherurteil

Und wenn du weiter im Internet schaust wirst du immer dieselben Meldungen lesen die da so ungefähr lauten:

Die beiden Länder müssen nun bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Vom Rauchverbot sind bis dahin Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ausgenommen, sofern Jugendliche keinen Zutritt haben.

Nach den Worten der Karlsruher Richter wäre allerdings ein striktes Rauchverbot in allen Lokalen mit dem Grundgesetz vereinbar. “Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren – wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf – ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut”, sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.

Quellenangabe: n-tv.de, Grafik auf berlinonline.de entdeckt

1. Juli 2008 » Rauchverbot nun in ganz Deutschland

…und auch in den Niederlanden, ABER man kann in den Coffeeshops kiffen. Na wie genial ist das denn?

Ab heute gilt in den Niederlanden ein – auf den ersten Zug – etwas merkwürdiges Gesetz: Ab heute darf in Gaststätten nur noch Haschisch geraucht werden – Zigis hingegen sind tabu.

«Tabak geht nicht mehr, Haschisch schon noch, weil das nicht unters Tabakgesetz fällt», sagte heute ein Sprecher der Polizei Maastricht zum neuen Rauchverbot.

Zum Schutz der Nichtraucher gilt in den Niederlanden seit dem 1. Juli, dass in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden darf. Da es sich bei den Coffeeshops meist um kleinere Lokale handelt, ist eine solche Aufteilung nur in den seltensten Fällen möglich. […]

So zu lesen unter blick.ch.

Einige Infos & Links zum rauchen in Berlin, ob ick da noch in Gaststätten, Kneipen und Discos gehe, wer weiß, wer weiß.

Berliner Morgenpost schreibt:

Das Rauchen in Berliner Kneipen und Restaurants ist verboten – und das bereits seit Januar. Doch bislang gab es eine Schonfrist, damit sich alle daran gewöhnen können. Seit heute wird die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes von den Behörden kontrolliert und bei Verstößen ein Bußgeld verhängt – zumindest theoretisch.

Keine Razzia, keine Hatz: So lautet die Botschaft zum 1. Juli, wenn die zweite Stufe des Nichtraucherschutzgesetzes in Berliner Gaststätten in Kraft tritt. Seit 1. Januar 2008 gilt das Gesetz. Von heute an können die Behörden Bußgeldstrafen verhängen, wenn es missachtet wird. “Die Bezirke werden jetzt nicht losflitzen und sämtliche Gaststätten kontrollieren“, sagte Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Dienstag im RBB-Inforadio. Sie würden punktuell oder bei entsprechenden Hinweisen Kontrollen vornehmen. […]

Berliner Umschau schreibt in der Überschrift Rauchverbot – nicht überall wird kontrolliert“

Ab heute sollen sie ausschwärmen – die Rauchriecherstreifen der Berliner Ordnungsämtern. Nach dem Willen der rot-roten Koalition müssen Wirten von Einraum-Kneipen, wie auch von anderen gastronomischen Einrichtungen – 1000 Euro zahlen, sollte die Kundschaft zur Zigarette greifen. Doch nicht überall dürfte auch tatsächlich kontrolliert werden.

Nach Ansicht von Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) ist das Rauchverbot in Berliner Kneipen gut angenommen worden. Entsprechend äußerte sich die Politikerin am Montag. Berlins Wirte haben dagegen offenbar mehrheitlich andere Erfahrungen gemacht. Nach statistischen Angaben ging der Umsatz in Kneipen, die das Rauchverbot umgesetzt haben, deutlicher zurück, als in Gaststätten, die über einen Raucherraum verfügen, oder das Gesetz ignorieren. […]

Und unter rp-online.de kannst du sehen wie in Deutschland das Nichtrauchen geregelt ist. Na dann auf zum kippen holen