
Nein, Nein – nicht die nach dem sexuellen Akt *g* – die nach dem Essen – Schluss soll damit sein. Oh ob ich das überleben werden. Ich der soviel raucht, na ja mindestens eine Packung am Tag. Aber nach dem Essen soll sie doch dabei sein, meine Zigarette.
Der Entwurf für ein Nichtrauchergesetz wurde gestern [12.06.2007] in Berlin vorgelegt und soll zum 01.01.2008 in Kraft treten. Na dann mal los würde ich sagen. Aber ich weiß nicht ob ich persönlich mit diesem Zufrieden bin. Möchte ich wirklich in einem separaten Raum in einer Gaststätte/Restaurant sitzen NUR weil ich meine Zigarette danach haben will. Ich denke –NEIN- das will ich nicht. So muss ich wohl ernsthaft nachdenken wie ich das anstelle.
Der Entwurf sieht ja vor:
(Auszugsweise entnommen der Berliner Morgenpost)
[…] Der Nichtraucherschutz gilt für alle öffentlichen Gebäude des Landes Berlin, für das Abgeordnetenhaus, für Gaststätten, Diskotheken und Clubs, Heime, Bildungs-, Sport-, Kultur- und Gesundheitseinrichtungen.
Richtig. Generell darf in keiner Gaststätte mehr geraucht werden. Es gibt aber für Kneipen und Restaurants sowie Sportvereinsgaststätten eine Ausnahmeregelung: Der Betreiber kann “abgetrennte Nebenräume” für Raucher schaffen, die vom Hauptraum völlig getrennt und nicht durch Vorhänge oder Schiebetüren verbunden sind. Der Toilettenzugang muss außerhalb der Raucherräume liegen. […]
Weitere Seiten wo ich zu dem Thema was gefunden habe sind:
Na ja man wird abwarten müssen denke ich mal, denn eigentlich hängt Deutschland ja in diesem Punkt ganz schön zurück, wenn ich mal überlege wie in anderen Ländern so was durchgesetzt wird, dann ist es in Deutschland ja doch schon harmlos.
Passend dazu habe ich mal was zum Nichtraucherschutz in Europa gefunden, hier aber nur kleine Auszüge:
· In Belgien soll ab 2007 das Rauchen in allen Restaurants, Cafés oder Snackbars verboten sein. Bereits jetzt sind in Restaurants Raucherecken nur zugelassen, wenn diese höchstens ein Viertel aller Plätze ausmachen. Auch in Bistros muss die Hälfte aller Plätze für Nichtraucher reserviert sein.
· In Deutschland ist nur das Rauchen am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt; weiter gehende Initiativen scheiterten bisher. Viele Verantwortliche verhalten sich aber trotzdem nichtraucherfreundlich: Bei der Deutschen Bahn etwa herrscht ein teilweises Rauchverbot. Auch auf Flughäfen darf nur noch in ausgewiesenen Zonen geraucht werden. An Schulen ist die Regelung den Ländern überlassen, die Rauchverbote sehr unterschiedlich handhaben. So gilt an Schulen in Berlin, Schleswig-Holstein, Hessen und Bayern ein generelles Rauchverbot für Schüler und Lehrer. In der Gastronomie sollen freiwillige Maßnahmen der Gaststätten- und Restaurantbetreiber dazu beitragen, gesetzliche Verbote zu vermeiden.
· In Frankreich gilt bereits seit 1992 ein eingeschränktes Rauchverbot: In Gastronomiebetrieben sind Raucherinseln bzw. Nichtraucherzonen gesetzlich vorgeschrieben, allerdings findet das Gesetz kaum Beachtung; eine Verschärfung ist geplant.
· In Großbritannien tritt 2007 ein umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. In Schottland gilt seit 2006 ein strenges Rauchverbot in Restaurants, Kneipen, Theatern und Kinos. In Wales existiert bisher noch kein Rauchverbot.
· In Irland wurde als erstem europäischen Land 2004 ein strenges Rauchverbot in öffentlichen Transportmitteln, geschlossenen öffentlichen Räumen wie Pubs sowie an fast allen Arbeitsplätzen erlassen.
· In den Niederlanden ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, in Hotels, Restaurants sowie auf Bahnhöfen und in Firmen seit 2004 verboten.
· In Norwegen gilt seit 2004 ein strenges Rauchverbot in Gaststätten, Bars und Hotels sowie in Bussen und Bahnen.
· In Österreich darf seit Januar 2006 in öffentlichen Gebäuden und in Bahnhöfen nicht mehr geraucht werden. Die Gastronomie hat sich dazu verpflichtet, bis 2007 in 90% der etwa 30000 Lokale mit mehr als 75 m2 Fläche Nichtraucherzonen einzuführen; zwei Fünftel aller Plätze sollen Nichtrauchern vorbehalten sein.
· In der Schweiz ist das Rauchverbot kantonal geregelt. Grundsätzlich soll das Rauchen in Restaurants verboten werden, wenn in den jeweiligen Räumen Getränke ausgeschenkt oder Speisen serviert werden. Ausnahmen sollen nur erlaubt sei, wenn die Gaststätten über räumlich abgetrennte und effizient belüftete Raucherzimmer verfügen.
· In Spanien gilt seit Anfang 2006 ein weit reichendes Rauchverbot: Das Rauchen am Arbeitsplatz, in Bürogebäuden, kulturellen Einrichtungen, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmitteln ist untersagt. Bars und Restaurants mit mehr als 100 m2 Fläche müssen getrennte Bereiche für Raucher und Nichtraucher einrichten. Kleinere Lokale können selbst darüber entscheiden, ob das Rauchen gestattet bleibt, müssen dies aber deutlich kenntlich machen. Auf Mallorca ist das Rauchen in fast allen öffentlichen Räumen sowie am Arbeitsplatz seit 2005 verboten. Zu rauchfreien Zonen wurden neben Amtsgebäuden, Büros und Banken auch Kneipen, Cafés oder Restaurants erklärt. Von den Vergnügungslokalen sind nur solche ausgenommen, die kein Essen zubereiten oder servieren, also Cocktail-Bars und Diskotheken.
· Kein absolutes Rauchverbot gibt es nur noch in Deutschland, Dänemark, Litauen, Luxemburg, Polen, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Serbien, Montenegro, Griechenland und Zypern.
So und nun hole ich mir einen Kaffee und werde mal schön eine rauchen *g* – zum Glück darf man das ja in seiner Wohnung auch nach dem Entwurf machen … Nun gut ich werde eben so wie in anderen Lagen des Lebens mit einem Gesetz am Ende mehr leben müssen. Irgendwie schon stark wie man die Menschen nur über Gesetze zu etwas heranziehen kann oder möchte. Aber wer weiß was in zig Jahren ist, wer weiß was es dann für Gesetze gibt die etwas regeln sollen, was momentan noch normal sein könnte.