HIV-Infizierter verurteilt: Mann steckt Freundin mit tödlichem Virus an

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In einem weiteren Urteil über ein HIV-Infizierten berichtet auch die Sueddeutsche, weiter schreibt die Sueddeutsche.de:  Obwohl er wusste, dass er den HI-Virus in sich trug, schlief ein Mann weiter ungeschützt mit seiner Freundin. Nun muss er für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Die Ärzte hatten Michaela T. (Name geändert) schon fast aufgegeben. 2006 wurde die damals 35-jährige Lehrerin in eine Gautinger Fachklinik wegen einer kritischen Lungenentzündung eingeliefert. Die Ursache war unklar. Erst kurz vor einer Lungen-Transplantation ergab ein Labortest: Die Frau war an Aids erkrankt. Ihr Lebensgefährte hatte sie offenbar bereits im Jahr 2000 mit dem HI-Virus infiziert – und ihr seine Infektion über Jahre hinweg verschwiegen.

Am Freitag wurde der Mann am Münchner Amtsgericht wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in 80 Fällen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Vorsitzende des Schöffengerichts ließ den 54-Jährigen noch im Saal wegen Fluchtgefahr festnehmen.

Der Angeklagte hatte die Frau im Jahr 2000 kennengelernt, für beide sollte es nur ein Seitensprung sein. Weil sich Thomas G. und Michaela T. aber ineinander verliebten, trafen sie sich öfter, verließen ihre jeweiligen Partner und zogen zusammen. Schon nach dem ersten intimen Treffen vereinbarten sie einen HIV-Test. “Die Zeitungen waren damals voll von Berichten über Aids”, erinnerte sich G. Er ging zum Gesundheitsamt, sie zum Arzt. Während ihr Test negativ ausfiel, schlug bei G. die Nachricht ein: er war positiv.

Seiner damaligen Ehefrau erzählte er davon, seiner Geliebten verschwieg er das Ergebnis. “Ich habe es nicht geschafft, das zu kommunizieren”, sagte er entschuldigend. Er habe ihr zwar mitgeteilt, dass sein Testergebnis “positiv” sei, aber auf ihre erschrockene Reaktion noch schnell nachgeschoben: “Positiv, so wie man es sich wünscht.” Für die Frau schien dann alles in Ordnung. G. sagte, er habe “Angst vor juristischen Konsequenzen” gehabt. [...]

Bei der SUEDDEUTSCHEN.de kannst du den Artikel über dieses Urteil weiterlesen.
Quelle: SUEDDEUTSCHE.de | Bildquelle: itespresso.de

Aidshilfe begrüßt Votum des Nationalen Aids-Beirats

rebloggt von TV58.de:

Klicke, um den Original-Artikel zu besuchen

Der Nationale AIDS-Beirat hat sich in einem Votum zur strafrechtlichen Bewertung von HIV-Übertragungen bei einvernehmlichem Sexualverkehr geäußert.
Darin heißt es unter anderem: "Strafverfahren bezüglich der HIV-Übertragung bei einvernehmlichem Sexualverkehr leisten keinen Beitrag zur HIV-Prävention.

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Zweifel an Heilung von HIV-infiziertem Baby

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Bildquelle: hiv-info.de

Die Deutsche Welle schreibt, das die Nachricht hohe Welle geschlagen hat. Am Montag wurde bekannt, dass in den Vereinigten Staaten ein HIV-infiziertes Baby offenbar geheilt wurde. Wie die Deutsche Welle weiter schreibt, bertrachten deutsche Experten den Fall aber eher mit Skepsis.

“Die Nachricht ist mit hohem Interesse, aber doch skeptisch aufgenommen worden”, kommentiert der HIV-Experte Norbert Brockmeyer die Meldung über das Kind in den USA, das von Geburt an mit dem HI-Virus infiziert gewesen und nach Angaben der amerikanischen Wissenschaftler jetzt wohl geheilt sei. Vorgestellt worden war dieser Fall beim Aids-Kongress CROI (Congress on Retroviruses and Opportunistic Infections) im amerikanischen Atlanta von der Virologin Deborah Persaud von der Johns-Hopkins-Universität in Baltimore.

Dass die Mutter des betroffenen Säuglings HIV-positiv war, wurde erst kurz vor der Geburt im Jahr 2010 bekannt. Sie hatte also keine Medikamente bekommen, um die Gefahr einer Ansteckung für das Baby zu verringern. Das Neugeborene wurde daraufhin mit einer Kombination aus drei verschiedenen Medikamenten behandelt. Der durchgeführte HIV-Test bestätigte dann die Vermutung, dass sich das Mädchen infiziert hatte. Das Erstaunliche: Nach einem Monat seien die HI-Viren kaum noch nachweisbar gewesen, so die Mediziner aus Baltimore. [...]

Weiterlesen des ganzen Artikel bei Deutsche Welle
Quelle: Deutsche Welle
Bildquelle: hiv-info.de

HIV-Zwangstests verfassungswidrig

Sachsen-Anhalt will der Polizei das Recht geben, HIV-Tests auch ohne Einwilligung des Patienten durchzuführen. Die Bundesregierung hält Zwangstests allerdings in der Regel für einen Verstoß gegen die Grundrechte.

Dies berichtest queer.de in seinem Artikel „Antwort auf Kleine Anfrage – Bundesregierung: HIV-Zwangstests verfassungswidrig“ weiter heißt es in dem Artikel:

[…] In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei argumentiert das Bundesinnenministerium, dass eine zwangsweise durchgeführte Testung auf HIV und Hepatitis “einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und gegebenenfalls auch in die körperliche Unversehrtheit” bedeuteten. Diese Grundrechte sind im Grundgesetz garantiert. Zudem würden bei den Tests besonders schutzbedürftige Gesundheitsdaten erhoben. Das sei ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein derartiger Vorgang sei nur in Extremfällen zulässig. Auf Bundesebene sieht die Regierung “keinen seuchenrechtlichen Regelungsbedarf”.

Das Land Sachsen-Anhalt hatte im Juli einen Gesetzentwurf beraten, der der Polizei “bei Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” Zwangstests auf HIV und Hepatitis erlaubt, bei “Gefahr im Verzug” sogar ohne Richtervorbehalt (queer.de berichtete). Damit will das Land der Schutz von Personen verbessern, die “einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt waren, so etwa Polizisten oder Rettungshelfer, die “mit Körperflüssigkeiten eines Festzunehmenden oder Unfallopfers in Berührung kommen”. Die Deutsche Aids-Hilfe bezeichnete den Entwurf als “nicht angemessen”. Das Gesetz öffne die Tür für unfreiwillige Tests und “damit für einen willkürlichen Umgang mit möglicherweise HIV-positiven Menschen”, argumentiert die DAH. Ein ähnliches Gesetz ist jedoch seit 2007 in Niedersachsen gültig. […]

Den ganzen Artikel kannst du bei queer.de lesen.
Quelle: Queer.de

Deutsche Aids-Hilfe: HIV-Tests müssen freiwillig bleiben!

Die Deutsche Aids-Hilfe berichtet in Ihrer aktuellen Pressemitteilung:
In Sachsen-Anhalt sollen demnächst unter bestimmten Bedingungen HIV- und Hepatitis-Tests gegen den Willen der Betroffenen möglich sein.

So sieht es der Gesetzentwurf für ein geändertes „Gesetz über die Sicherheit und Ordnung“ vor, das am 13. Juli im Landtag des Landes in erster Lesung behandelt und an den Ausschuss für Inneres überwiesen wurde.

Die Deutsche AIDS-Hilfe lehnt diesen Gesetzentwurf als unverhältnismäßig ab. Dazu sagt Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe:

„Ein solches Gesetz setzt Grundrechte außer Kraft. Es öffnet die Tür für unfreiwillige Tests und damit für einen willkürlichen Umgang mit möglicherweise HIV-positiven Menschen. Nicht ohne Grund dürfen in Deutschland medizinische Tests nur mit Einwilligung der Betroffenen und in Verbindung mit einer entsprechenden Beratung stattfinden. Dieser Anspruch ist ein hohes Gut und darf nicht leichtfertig aufgeweicht werden. Die Entscheidung für oder gegen einen Test sowie den richtigen Zeitpunkt liegt beim Individuum – und das muss auch so bleiben!“

Ein HIV-Test gegen den Willen eines Menschen ist rechtlich Körperverletzung, die Diagnose kann schwerwiegende psychische und soziale Folgen haben.

Sachsen-Anhalt plant nun, Tests zu erlauben, wenn – so heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes – Personen „einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt waren. Vor allem Polizeivollzugskräfte und Rettungshelfer können betroffen sein, wenn sie sich z.B. an Spritzen verletzen oder eigene offene Wunden mit Körperflüssigkeiten eines Festzunehmenden oder Unfallopfers in Berührung kommen (…).“

Besonders folgenschwer: Wenn die Polizei von „Gefahr im Verzug“ ausgeht, könnten die genannten Tests sogar ohne richterliche Anordnung möglich sein.

Hintergrund ist die Möglichkeit der „Postexpositionsprophylaxe“ (PEP, „Nach-Risiko-Vorsorge“). Eine umgehende Behandlung mit HIV-Medikamenten kann in den meisten Fällen die Übertragung des Virus noch verhindern. Diese Behandlung ist aber auch ohne HIV-Test möglich; nur in den seltensten Fällen ist nicht klar, ob eine Infektion vorliegt oder wahrscheinlich ist. Zudem kann ein HIV-Test in solchen Situationen auch keine sichere Information liefern, weil er erst drei Monaten nach einem Infektionsrisiko zuverlässig anzeigt, ob jemand HIV-positiv oder -negativ ist.

DAH-Vorstand Carsten Schatz: „Geplant ist eine weitreichende gesetzliche Veränderung aufgrund von seltenen Einzelfällen. Dieses Gesetz ist eher großen Ängsten geschuldet als tatsächlichen Erfordernissen. Dafür ein Grundrecht auszuhöhlen, ist vollkommen unverhältnismäßig.“

Die Deutsche AIDS-Hilfe bietet sich in dieser Frage den Entscheidungsträgern in der Politik sowie den Verbänden der genannten Berufe als Gesprächspartner an. „Die Ängste von Menschen in medizinischen Berufen und im Polizeieinsatz nehmen wir sehr ernst“, sagt Carsten Schatz. „Wir helfen gerne dabei, diesen Ängsten mit hilfreichen Informationen zu begegnen.“

Quelle: Deutsche Aids-Hilfe

Lebensversicherungen für Homosexuelle nur nach Aids-Test

Deutsche Lebensversicherungen verlangen vor Abschluss eines Vertrages von schwulen Kunden einen HIV-Test. Das berichtet „ngo-online“ unter Berufung auf einen Bericht des „Focus“. Namentlich genannt werden dem Bericht zufolge die „R+V Versicherungen“ und „Cosmos“. Werden hier als Bezugsberechtigte des zu Versichernden männliche Namen beim Antrag angegeben, sei die „R+V Versicherung“ beispielsweise auf den HIV-Test als „Risikoauslese“ angewiesen, hieß es.

Sabine Lautenschläger, Juristin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kritisierte die Vorgehensweise als mögliche Diskriminierung. Es sei üblich, bei höheren Versicherungssummen nach einer Aids-Untersuchung zu fragen, einen HIV-Test mit der sexuellen Neigung eines Neukunden zu verknüpfen nannte Lautenschläger hingegen „rechtsmissbräuchlich“.

Auf eine Anfrage von Radiosender pride1 teilte die R+V Versicherung mit, dass alle Neukunden, die eine Lebensversicherung von mehr als 250.000 Euro abschließen wollen, im Rahmen der Gesundheitsauskünfte auch um einen HIV-Test gebeten werden. Dies gelte jedoch “für alle Kunden gleichermaßen”.

“Bei geringeren Versicherungssummen gibt es diese Auflage eines HIV-Testes nicht, auch nicht für Homosexuelle. Unabhängig von Geschlecht, Alter und Beruf werden aber alle Kunden dahingehend im Antrag befragt, ob eine HIV-Infektion festgestellt wurde.”, so die R+V Versicherung weiter.

© romeoliebtjulian.com

26.05.2011 Steffen030 |

Freispruch für HIV-Erkrankten Callboy

| Mangels Beweisen wurde ein Hamburger Callboy von dem Vorwurf gefährlicher Körperverletzung freigesprochen.

Das Gericht hat einen 34-jährigen Hamburger vom Vorwurf freigesprochen, zwei Frauen wissentlich mit HIV infiziert zu haben. Vor der Urteilsverkündung im Amtsgericht Hamburg-Harburg am Mittwoch hatte auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Callboy nichts von seiner Infizierung gewusst hatte, als er mit den beiden Frauen von 2000 bis 2006 eine sexuelle Beziehung einging. Zwar hatte der Mann bereits im Dezember 2005 einen HIV-Test machen lassen, wurde aber von seinem Arzt nicht über das Ergebnis informiert. Die beiden Frauen hatten vor der Urteilsverkündung ihre Nebenklage zurückgezogen.

© Welt Online – 12.08.2010, 08:17 Uhr | Freispruch für HIV-Erkrankten

Bereits im Jahr 2005 unterzog sich ein Hamburger Callboy einem Aidstest. Der Mann erhielt von seinem Arzt die Rechnung und wägte sich in Sicherheit, da er ein Minuszeichen als Untersuchungsergebnis vorfand. Offensichtlich teilte der behandelnde Arzt dem Callboy nicht mit, daß er hiv-positiv ist. In dem Glauben, er sei gesund, betrieb der 34-Jährige ungeschützten Geschlechtsverkehr.

Zwischen 2000 und 2006 führte der Mann sexuelle Beziehungen zu zwei Frauen. Offensichtlich infizierte der Mann die beiden Damen, die über die berufliche Tätigkeit als Callboy jedoch informiert waren. Eine weitere Frau, die den 34-Jährigen vor Gericht brachte, verstrickte sich während der Verhandlung in Widersprüche. Es liegt nahe, daß sich die verlassene Frau an dem Callboy rächen wollte und ihn deshalb anzeigte.

© cecu.de – 12.08.10 | Freispruch für Callboy, der Frauen mit dem HI-Virus infizierte

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