HIV-Infizierter verurteilt: Mann steckt Freundin mit tödlichem Virus an

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In einem weiteren Urteil über ein HIV-Infizierten berichtet auch die Sueddeutsche, weiter schreibt die Sueddeutsche.de:  Obwohl er wusste, dass er den HI-Virus in sich trug, schlief ein Mann weiter ungeschützt mit seiner Freundin. Nun muss er für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Die Ärzte hatten Michaela T. (Name geändert) schon fast aufgegeben. 2006 wurde die damals 35-jährige Lehrerin in eine Gautinger Fachklinik wegen einer kritischen Lungenentzündung eingeliefert. Die Ursache war unklar. Erst kurz vor einer Lungen-Transplantation ergab ein Labortest: Die Frau war an Aids erkrankt. Ihr Lebensgefährte hatte sie offenbar bereits im Jahr 2000 mit dem HI-Virus infiziert – und ihr seine Infektion über Jahre hinweg verschwiegen.

Am Freitag wurde der Mann am Münchner Amtsgericht wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in 80 Fällen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Vorsitzende des Schöffengerichts ließ den 54-Jährigen noch im Saal wegen Fluchtgefahr festnehmen.

Der Angeklagte hatte die Frau im Jahr 2000 kennengelernt, für beide sollte es nur ein Seitensprung sein. Weil sich Thomas G. und Michaela T. aber ineinander verliebten, trafen sie sich öfter, verließen ihre jeweiligen Partner und zogen zusammen. Schon nach dem ersten intimen Treffen vereinbarten sie einen HIV-Test. “Die Zeitungen waren damals voll von Berichten über Aids”, erinnerte sich G. Er ging zum Gesundheitsamt, sie zum Arzt. Während ihr Test negativ ausfiel, schlug bei G. die Nachricht ein: er war positiv.

Seiner damaligen Ehefrau erzählte er davon, seiner Geliebten verschwieg er das Ergebnis. “Ich habe es nicht geschafft, das zu kommunizieren”, sagte er entschuldigend. Er habe ihr zwar mitgeteilt, dass sein Testergebnis “positiv” sei, aber auf ihre erschrockene Reaktion noch schnell nachgeschoben: “Positiv, so wie man es sich wünscht.” Für die Frau schien dann alles in Ordnung. G. sagte, er habe “Angst vor juristischen Konsequenzen” gehabt. [...]

Bei der SUEDDEUTSCHEN.de kannst du den Artikel über dieses Urteil weiterlesen.
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Untermiete gegen Sex – HIV-Infizierte verurteilt

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HIV-Infizierte verurteilt: Untermiete gegen Sex – So berichtet die Sueddeutsche.de in Ihrem Beitrag, weiter heißt es, aus der Not heraus ließ sich eine junge Frau aus ärmlichen Verhältnissen auf ein unmoralisches Geschäft mit einem 55-Jährigen ein – ohne ihm von ihrer HIV-Infektion zu erzählen. Jetzt ist sie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Die junge Frau brauchte in München dringend eine Unterkunft. Sie stammt aus ärmlichen Verhältnissen in Rumänien, hatte eine schwierige Kindheit und erlernte keinen Beruf. Mit Putzjobs hielt sich die 29-Jährige über Wasser. Mit diesen Voraussetzungen auf dem Münchner Wohnungsmarkt fündig zu werden, ist ein fast aussichtsloses Unterfangen. Also ließ sich die Frau mit einem 55-jährigen Mann auf ein Geschäft ein: Untermiete gegen Sex.

Was der Mann nicht wusste: Lydia K. (Name geändert) war HIV-positiv. Weil sie trotz ihrer Virus-Erkrankung mit dem Vermieter ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte – und mit einer Reihe anderer Männer obendrein- musste sich K. am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht verantworten.

2009 wurde die Infektion bei der 29-Jährigen festgestellt. Ein Sozialdienst kümmerte sich darum, dass Lydia K. in eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität aufgenommen wurde, um eine optimale Versorgung mit Medikamenten zu gewährleisten. Trotz des Wissens um ihre Infektion verkehrte die Frau mit dem 55-Jährigen, der sie in seiner Wohnung in der Lindwurmstraße aufgenommen hatte. [...]

Den ganzen Artikel zu dieser Verurteilung ließt du bei SUEDDEUTSCHE.de weiter.
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Aidshilfe begrüßt Votum des Nationalen Aids-Beirats

rebloggt von TV58.de:

Klicke, um den Original-Artikel zu besuchen

Der Nationale AIDS-Beirat hat sich in einem Votum zur strafrechtlichen Bewertung von HIV-Übertragungen bei einvernehmlichem Sexualverkehr geäußert.
Darin heißt es unter anderem: "Strafverfahren bezüglich der HIV-Übertragung bei einvernehmlichem Sexualverkehr leisten keinen Beitrag zur HIV-Prävention.

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Zweifel an Heilung von HIV-infiziertem Baby

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Die Deutsche Welle schreibt, das die Nachricht hohe Welle geschlagen hat. Am Montag wurde bekannt, dass in den Vereinigten Staaten ein HIV-infiziertes Baby offenbar geheilt wurde. Wie die Deutsche Welle weiter schreibt, bertrachten deutsche Experten den Fall aber eher mit Skepsis.

“Die Nachricht ist mit hohem Interesse, aber doch skeptisch aufgenommen worden”, kommentiert der HIV-Experte Norbert Brockmeyer die Meldung über das Kind in den USA, das von Geburt an mit dem HI-Virus infiziert gewesen und nach Angaben der amerikanischen Wissenschaftler jetzt wohl geheilt sei. Vorgestellt worden war dieser Fall beim Aids-Kongress CROI (Congress on Retroviruses and Opportunistic Infections) im amerikanischen Atlanta von der Virologin Deborah Persaud von der Johns-Hopkins-Universität in Baltimore.

Dass die Mutter des betroffenen Säuglings HIV-positiv war, wurde erst kurz vor der Geburt im Jahr 2010 bekannt. Sie hatte also keine Medikamente bekommen, um die Gefahr einer Ansteckung für das Baby zu verringern. Das Neugeborene wurde daraufhin mit einer Kombination aus drei verschiedenen Medikamenten behandelt. Der durchgeführte HIV-Test bestätigte dann die Vermutung, dass sich das Mädchen infiziert hatte. Das Erstaunliche: Nach einem Monat seien die HI-Viren kaum noch nachweisbar gewesen, so die Mediziner aus Baltimore. [...]

Weiterlesen des ganzen Artikel bei Deutsche Welle
Quelle: Deutsche Welle
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2012 knapp 3400 HIV-Neuinfektionen

HIV-SchleifeIn Deutschland leben derzeit 78.000 Menschen mit HIV. Das gab das Robert-Koch-Institut anlässlich des Welt-Aids-Tages bekannt. Wie queer.de bereits am 26.11.2012 in einem Bericht schrieb. Weiter schreibt queer.de:

Von den rund 78.000 Menschen mit HIV sind rund 63.000 Männer, 51.000 davon haben sich bei einem ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einem Mann infiziert (soweit geschätzte Mittelwerte). Zwischen 26.000 und 28.000 Menschen sind an HIV verstorben, derzeit sterben rund 550 HIV-Infizierte pro Jahr.

Für das Jahr 2012 wird die Zahl der HIV-Neuinfektion in Deutschland auf knapp 3.400 geschätzt, das wären etwa 100 mehr als im Jahr 2011 und ca. 250 mehr als im Jahr 2010. Rund 2.050 Neuinfektionen werden durch ungeschützten Sex unter Männern zustande gekommen sein, ein leichter Anstieg.

Rund 820 Erstdiagnosen erfolgten erst nach einem fortgeschrittenen Immundefekt. Das rki schätzt, dass derzeit 14.000 Personen nichts von ihrer Infektion wissen und weitere 14.000 Personen derzeit nicht in antiretroviraler Behandlung sind. [...]

Quelle:

HIV-Zwangstests verfassungswidrig

Sachsen-Anhalt will der Polizei das Recht geben, HIV-Tests auch ohne Einwilligung des Patienten durchzuführen. Die Bundesregierung hält Zwangstests allerdings in der Regel für einen Verstoß gegen die Grundrechte.

Dies berichtest queer.de in seinem Artikel „Antwort auf Kleine Anfrage – Bundesregierung: HIV-Zwangstests verfassungswidrig“ weiter heißt es in dem Artikel:

[…] In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei argumentiert das Bundesinnenministerium, dass eine zwangsweise durchgeführte Testung auf HIV und Hepatitis “einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und gegebenenfalls auch in die körperliche Unversehrtheit” bedeuteten. Diese Grundrechte sind im Grundgesetz garantiert. Zudem würden bei den Tests besonders schutzbedürftige Gesundheitsdaten erhoben. Das sei ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein derartiger Vorgang sei nur in Extremfällen zulässig. Auf Bundesebene sieht die Regierung “keinen seuchenrechtlichen Regelungsbedarf”.

Das Land Sachsen-Anhalt hatte im Juli einen Gesetzentwurf beraten, der der Polizei “bei Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” Zwangstests auf HIV und Hepatitis erlaubt, bei “Gefahr im Verzug” sogar ohne Richtervorbehalt (queer.de berichtete). Damit will das Land der Schutz von Personen verbessern, die “einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt waren, so etwa Polizisten oder Rettungshelfer, die “mit Körperflüssigkeiten eines Festzunehmenden oder Unfallopfers in Berührung kommen”. Die Deutsche Aids-Hilfe bezeichnete den Entwurf als “nicht angemessen”. Das Gesetz öffne die Tür für unfreiwillige Tests und “damit für einen willkürlichen Umgang mit möglicherweise HIV-positiven Menschen”, argumentiert die DAH. Ein ähnliches Gesetz ist jedoch seit 2007 in Niedersachsen gültig. […]

Den ganzen Artikel kannst du bei queer.de lesen.
Quelle: Queer.de

Wegen HIV diskriminiert – Schule muss infizierten Jugendlichen entschädigen

Was, wenn er Sex hat? Mit dieser fadenscheinigen Begründung wies eine amerikanische Privatschule einen HIV-positiven Junge ab. Jetzt erhält er 700.000 Dollar von der Schule. Die Leitung hatte argumentiert, der damals 13-Jährige sei eine Gefahr für seine Mitschüler.

13 Jahre war der Junge alt und wollte auf diese Privatschule; doch die lehnte ihn ab, weil er HIV-positiv ist. Zur Begründung hieß es, er stelle eine Gefahr für die anderen Schüler dar. Was, wenn der Junge irgendwann Sex haben würde und andere ansteckt?

Die Milton-Hershey-Schule im US-Bundesstaat Pennsylvania sagte dem Jungen bereits Ende vergangenen Jahres ab. Jetzt sollen der inzwischen 14-Jährige und seine Mutter 700.000 Dollar (rund 540.000 Euro) bekommen, darauf einigte sich die Schule mit dem amerikanischen Justizministerium und dem AIDS Law Project of Pennsylvania, die HIV-Infizierten kostenlose Rechtsberatung anbietet.

Das Justizministerium stellte außerdem fest, dass die Schule gegen das Antidiskriminierungsgesetz von Behinderten verstoßen hat. Deswegen muss die Schule zusätzlich ein Bußgeld von 15.000 Dollar (rund 11.600 Euro) zahlen, teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. Die Einigung beinhaltet auch, dass die Schule für ihre Schüler und Mitarbeiter Seminare zum Thema HIV anbieten muss. “Diese Einigung ist ein klares Signal, dass Diskriminierung von Personen mit HIV und Aids nicht toleriert wird”, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums. Ein Gericht muss der Einigung jetzt noch zustimmen.

“Angst, Wut, Verwirrung und Tränen”

Den Jungen hatte die Absage im vergangenen Jahr offensichtlich sehr mitgenommen: Dem Fernsehsender ABC News teilte er im vergangenen Dezember schriftlich mit, sein Leben bestehe seitdem nur noch aus “Angst, Wut, Verwirrung und Tränen”. Er würde zwar immer noch gern zur Schule gehen, habe aber inzwischen Angst davor. “Ich möchte, dass sie sich bei mir entschuldigen.” Der Anwalt des Jugendlichen sagte, sein Mandant sei “ein motiviertes, intelligentes Kind, das keine Gefahr für andere Schüler darstellt, dem aber Bildung aus Ignoranz und Angst vor Aids und HIV verweigert wurde”.

Der Fall erregte viel Aufmerksamkeit in den amerikanischen Medien. Online unterschrieben fast 30.000 Menschen eine Petition, die von der Schule verlangte, sie solle sich bei dem Jungen entschuldigen. Ursprünglich war die Milton-Hershey-Schule 1909 für Waisenjungen gegründet worden, heute besuchen über 1800 Jungen und Mädchen die Privatschule. Anfang August gab die Schule dem öffentlichen Druck nach, entschuldigte sich bei dem 14-Jährigen und bot ihm einen Platz an. Er aber lehnte ab.

Der Fall erinnert an Ryan White: Nachdem bekannt wurde, dass er sich mit HIV infiziert hat, wurde der Schüler Mitte der achtziger Jahre von seiner Highschool verwiesen. Vor Gericht erstritt er sich das Recht, weiter den Unterricht zu besuchen, wechselte jedoch kurz darauf mit seiner Familie den Wohnsitz. Er wurde zum Symbol für den Kampf gehen Vorurteile und Diskriminierung, 1990 ist er gestorben.

Die Geschäftsführerin des AIDS Law Project of Pennsylvania, Ronda Goldfein, sagte zur aktuellen Einigung: “Dieser Fall hat eine nationale Debatte darüber erneuert, ob Menschen mit HIV im Alltag ein Risiko für andere darstellen. Die Frage ist wieder einmal definitiv beantwortet worden: Sie tun es nicht.”

Quelle: Spiegel.de (Alle Rechte an diesem Artikel unterliegen Spiegel.de!)

Deutsche Aids-Hilfe: HIV-Tests müssen freiwillig bleiben!

Die Deutsche Aids-Hilfe berichtet in Ihrer aktuellen Pressemitteilung:
In Sachsen-Anhalt sollen demnächst unter bestimmten Bedingungen HIV- und Hepatitis-Tests gegen den Willen der Betroffenen möglich sein.

So sieht es der Gesetzentwurf für ein geändertes „Gesetz über die Sicherheit und Ordnung“ vor, das am 13. Juli im Landtag des Landes in erster Lesung behandelt und an den Ausschuss für Inneres überwiesen wurde.

Die Deutsche AIDS-Hilfe lehnt diesen Gesetzentwurf als unverhältnismäßig ab. Dazu sagt Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe:

„Ein solches Gesetz setzt Grundrechte außer Kraft. Es öffnet die Tür für unfreiwillige Tests und damit für einen willkürlichen Umgang mit möglicherweise HIV-positiven Menschen. Nicht ohne Grund dürfen in Deutschland medizinische Tests nur mit Einwilligung der Betroffenen und in Verbindung mit einer entsprechenden Beratung stattfinden. Dieser Anspruch ist ein hohes Gut und darf nicht leichtfertig aufgeweicht werden. Die Entscheidung für oder gegen einen Test sowie den richtigen Zeitpunkt liegt beim Individuum – und das muss auch so bleiben!“

Ein HIV-Test gegen den Willen eines Menschen ist rechtlich Körperverletzung, die Diagnose kann schwerwiegende psychische und soziale Folgen haben.

Sachsen-Anhalt plant nun, Tests zu erlauben, wenn – so heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes – Personen „einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt waren. Vor allem Polizeivollzugskräfte und Rettungshelfer können betroffen sein, wenn sie sich z.B. an Spritzen verletzen oder eigene offene Wunden mit Körperflüssigkeiten eines Festzunehmenden oder Unfallopfers in Berührung kommen (…).“

Besonders folgenschwer: Wenn die Polizei von „Gefahr im Verzug“ ausgeht, könnten die genannten Tests sogar ohne richterliche Anordnung möglich sein.

Hintergrund ist die Möglichkeit der „Postexpositionsprophylaxe“ (PEP, „Nach-Risiko-Vorsorge“). Eine umgehende Behandlung mit HIV-Medikamenten kann in den meisten Fällen die Übertragung des Virus noch verhindern. Diese Behandlung ist aber auch ohne HIV-Test möglich; nur in den seltensten Fällen ist nicht klar, ob eine Infektion vorliegt oder wahrscheinlich ist. Zudem kann ein HIV-Test in solchen Situationen auch keine sichere Information liefern, weil er erst drei Monaten nach einem Infektionsrisiko zuverlässig anzeigt, ob jemand HIV-positiv oder -negativ ist.

DAH-Vorstand Carsten Schatz: „Geplant ist eine weitreichende gesetzliche Veränderung aufgrund von seltenen Einzelfällen. Dieses Gesetz ist eher großen Ängsten geschuldet als tatsächlichen Erfordernissen. Dafür ein Grundrecht auszuhöhlen, ist vollkommen unverhältnismäßig.“

Die Deutsche AIDS-Hilfe bietet sich in dieser Frage den Entscheidungsträgern in der Politik sowie den Verbänden der genannten Berufe als Gesprächspartner an. „Die Ängste von Menschen in medizinischen Berufen und im Polizeieinsatz nehmen wir sehr ernst“, sagt Carsten Schatz. „Wir helfen gerne dabei, diesen Ängsten mit hilfreichen Informationen zu begegnen.“

Quelle: Deutsche Aids-Hilfe

Kündigung wegen HIV-Infektion in Probezeit

Deutsche AIDS-Hilfe kritisiert Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts: Entlassung wegen HIV ist rechtswidrig

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage eines HIV-positiven Chemielaboranten abgewiesen, dessen Arbeitgeber ihm in der Probezeit wegen der Infektion gekündigt hatte. Dazu erklärt die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH):

Das Urteil des Arbeitsgerichts ist enttäuschend, denn es hat offenbar nicht anerkannt, dass der 24-jährige Sebastian F. (Name geändert) aufgrund seiner HIV-Infektion unter dem besonderen Schutz des Allgemeinen Gesetzes zur Gleichbehandlung (AGG) stand. Das AGG schützt vor einer Kündigung aufgrund von Behinderungen – auch während der Probezeit.

DAH-Vorstandsmitglied Winfried Holz: „Das Arbeitsgericht hat die Gelegenheit verpasst, Rechtsgeschichte zu schreiben. Es hätte bei dieser Gelegenheit klar stellen können, dass auch Menschen mit HIV und andere chronisch Kranke durch das AGG vor Diskriminierung geschützt sind.“

HIV-Infektionen oder chronische Erkrankungen werden im Gesetz nicht explizit genannt, der Diskriminierungsschutz bezieht sich aber nach Auffassung der Deutschen AIDS-Hilfe natürlich auch auf Behinderungen, die durch eine HIV-Infektion entstanden sind. Das Bundesministerium für Gesundheit teilt diese Einschätzung in seinem “Bericht zum Aktionsplan zur Umsetzung der HIV/AIDS-Bekämpfungsstrategie der Bundesregierung”. Und die Versorgungsämter stufen eine HIV-Infektion auch dann als zehnprozentige Behinderung ein, wenn noch keine klinischen Symptome auftreten.

Die Deutsche AIDS-Hilfe fordert schon lange, den Schutz vor Diskriminierung aufgrund von chronischen Krankheiten im Gesetz ausdrücklich festzuschreiben. „Immer wieder wird uns von Ausgrenzung und rechtswidrigen Kündigungen berichtet“, sagt DAH-Vorstand Winfried Holz. „Menschen mit HIV müssen zuverlässig vor Diskriminierung im Arbeitsleben geschützt werden!“

Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber, die Eckert und Ziegler EuroPet GmbH, während der Probezeit im Rahmen der betriebsärztlichen Untersuchung einen HIV-Test durchgeführt. Die Kündigung erfolgte dann mit Verweis auf das positive Testergebnis. Als Begründung gab das pharmazeutische Unternehmen an, es müsse seine Kunden vor einer HIV-Infektion schützen.

„Diese Argumentation ist absurd“, sagt Silke Eggers, DAH-Referentin für soziale Sicherung und Versorgung. „Es bestand keinerlei Gefahr für Kollegen oder Kunden. Im Arbeitsalltag kann HIV nicht übertragen werden. Ein HIV-Infektion ist prinzipiell kein zulässiger Kündigungsgrund.“

Sebastian F. und sein Anwalt wollen nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann voraussichtlich Berufung einlegen.

Die Deutsche AIDS-Hilfe bietet Arbeitgebern an, sie im Umgang mit dem Thema HIV am Arbeitsplatz zu unterstützen, zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen für Führungskräfte und Belegschaften.

© Deutsche AIDS-Hilfe

08.08.2011 Steffen030 |