| So zumindest ist es auf der Seite von focus.de zu lesen.
Richter machen es nach FOCUS-Informationen der Polizei zunehmend schwerer, Autofahrer wegen zu hohen Tempos zu überführen. Sie sehen durch Fotos und Videos Grundrechte verletzt.
Immer mehr Amtsgerichte lassen Bilder aus der elektronischen Verkehrsüberwachung nicht mehr in Bußgeldverfahren zu. Wie der FOCUS erfuhr, stellte etwa das Amtsgericht im sächsischen Eilenburg am 16. März das Verfahren gegen einen Taxifahrer ein, der bei Leipzig geblitzt worden war. Ein Foto aus einer mobilen Blitzanlage sollte die Geschwindigkeitsübertretung belegen. Die Richter befanden dies aber nicht für zulässig, weil das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ verletzt werde. Ähnlich entschieden nach FOCUS-Informationen die Amtsgerichte Lünen, Lübben, Delmenhorst und Meißen in vergleichbaren Fällen. [...] >>> den ganzen Artikel lesen






