04.06.1996 | Im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet sieht sich die Polizei vom Gesetzgeber im Stich gelassen. Der Bund müsse die Strafgesetze an die technische Entwicklung anpassen, bemängelte der nordrhein-westfälische Innenminister Franz-Josef Kniola (SPD) gestern in Neuss. Die derzeitige Rechtslage bringe die Polizei in “unendliche Beweisschwierigkeiten”, erklärte der Politiker. Denn die Ermittler müßten nachweisen, daß es sich bei den pornographischen Darstellungen um “tatsächliches Geschehen” handle. Aber auch wirklichkeitsnahes Geschehen müsse strafbar sein.

© Berliner Zeitung, 04. Juni 1996 – Internet: Gesetz gegen Kinderpornos gefordert

04.06.2011 Steffen030 |

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