| Gesetzesänderungen – Gesetzliche Krankenkassen

Das Milliardenloch in der gesetzlichen Krankenversicherung stopfen vor allem die Versicherten. Zu Beginn des nächsten Jahres steigt der Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent, davon tragen die Arbeitnehmer 8,2 Prozent, die Arbeitgeber werden nur mit 7,3 Prozent belastet. Für sie wird der Beitragssatz zudem auf diesem Niveau eingefroren. Kommen die Kassen mit dem Geld nicht aus, können sie Zusatzbeiträge erheben – und zwar in unbegrenzter Höhe. Die Zusatzbeiträge treffen ausschließlich die Versicherten, die Arbeitgeber bleiben außen vor. Steigt der Zusatzbeitrag über zwei Prozent des Bruttoeinkommens, gibt es jedoch einen Sozialausgleich.

Quelle: Zeit online | Gesetzesänderungen, Was ändert sich 2011?

Teil 1 | Teil 2 | Teil 3 | Teil 4 | Teil 5 | Teil 6

01.01.2011 Steffen030 |

Eine Antwort »

  1. Dashmaster sagt:

    Es sind ja nicht nur Krankenkassen… Wenn man sich mal die Spritpreise und alles weitere anschaut, muss man sich in diesem Jahr wahrscheinlich noch 2 weitere Jobs suchen und der Tag müsste 40 Stunden haben.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s