| Erste Blogs machen dicht. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag soll ab 1. Januar 2011 in überarbeiteter Fassung in Kraft treten.

In Anbetracht der sich abzeichnenden kompletten Ratifizierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) durch die Länderparlamente haben einige Blogger angekündigt, vom Netz zu gehen, andere sind bereits offline. Im Kern sieht das Gesetz ein System der medienübergreifenden, einheitlichen Kennzeichnung von Inhalten vor. Nehmen Anbieter die geforderten Klassifizierungen für Inhalte im Internet (z.B. »ab 12 Jahre«) nicht vor, werden Bußgelder verhängt. Die Gegner der Neuregelung bemängeln, dass die Sendezeiten-Beschränkungen aus dem Fernsehen auf das Internet übertragen werden sollen (z.B. »Tatort« erst ab 20 Uhr in der Mediathek). Die Landesarbeitsgemeinschaft Medien NRW bescheinigte dem JMStV »eklatante Mängel«. Insgesamt stünden einem starken Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung unpraktikable Mittel zum Jugendmedienschutz gegenüber. Juristische Präzision werde zugunsten von »Symbolpolitik und Wunschtraumdenken geopfert«. Prof. Hoeren kritisiert insbesondere die Regelung in § 5 Abs. 3 JMStV, die für Inhalte, die »nicht vollständig in den Verantwortungsbereich« von Anbietern fallen, pauschal auf §§ 7 ff. TMG verweist und daran Kennzeichnungspflichten knüpft.

© Institut für Urheber- und Medienrecht

Die Blogosphäre brodelt nicht – sie kühlt aus: Immer mehr Blogs kündigen in diesen Tage an, ihren Dienst zum Jahresende und damit rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) einzustellen. Damit wollen die Anbieter der gesetzlich verordneten Prüfpflicht entgehen.

Die Liste der Blogs, die eine Stilllegung angekündigt haben, wird immer länger. Mit dabei sind unter anderem das VZlog, das über die Holtzbrinck-Netzwerke StudiVZ, MeinVZ und SchülerVZ berichtet, Isotopp, zuendelkind und die Thüringer Blogzentrale. Sie alle befürchten, dass auf sie Abmahnungen und hohe Geldstrafen aufgrund des geänderten JMStV zukommen.

Bereits im Juni 2010 haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer dem neuen Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zugestimmt. Derzeit müssen noch die jeweiligen Länderparlamente den neuen Vertrag ratifizieren, damit er wie geplant zum 1. Januar 2011 in Kraft treten kann. Das neue Gesetz soll einheitliche Regelungen für den Jugendmedienschutz in Rundfunk und Internet schaffen. Dazu sind die Anbieter angehalten, ihre Onlineinhalte mit den von Filmen bekannten Freigaben – ohne Altersbeschränkung, ab sechs Jahren, ab zwölf Jahren, ab 16 oder ab 18 Jahren – zu kennzeichnen. [...]

© Internet World Business

Das heißt? Steffen030 kann nachdenken ob er alle Beiträge kontrolliert oder ob er einfach den Schritt wagt den Blog zuschließen. Ich bin unsicher was ich machen soll. Einerseits denke ich nicht an schließen des Blogs, denn es gibt so gute Beiträge zu gewissen Dingen, die ich nicht einfach entfernen möchte. Aber auf der anderen Seite, möchte ich auch kein Bußgeld zahlen wollen, weil ich keine Einstufung vorgenommen habe. Ich werde mal nachdenken was ich machen kann. Noch sind es ja ein paar Tage bis zum Start des Gesetz.

    04.12.2010 Steffen030 |

9 Antworten »

  1. [...] This post was mentioned on Twitter by BlogInfos, Steffen030. Steffen030 said: JMStV 2011: Neues Jugendschutzgesetz kommt: | Erste Blogs machen dicht. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sol… http://bit.ly/hwXEWs [...]

  2. Bernd sagt:

    Hey Steffen,ich wäre vorsichtig mit dem Link vom Lawblog. Das schreibt er übrigens paar Tage später selbst! Immerhin redet er da von Blogs die bewusst keine “schlimmen” Inhalte haben. Aber was ist unbewusst?
    Für welches Alter würdest Du bspw. diesen halbnackten Jugendlichen freigeben?
    http://steffen030.wordpress.com/2010/12/04/sexy-boy-am-fahrkartenautomaten/

    Musst mal bissel googlen. Da gabs die Tage irgendwo ein tolles Experiment zur Einstufung der Beiträge. Die Einschätzungen des Experten helfen da ein klein wenig zu Findung eigener Entscheidungen.

    • Hans-Georg sagt:

      Was Udo Vetter sagt, ist natürlich nicht das non plus ultra obwohl ich finde, dass er in vielen Dingen aus meiner laienhaften Sicht ziemlich kompetent schreibt. Ich sagte ja auch ausdrücklich, dass sein Artikel zum JMStV 2011 der Meinungsfindung dienen soll. Was man davon für sich findet muss halt jeder für sich entscheiden.
      Der Fahrkartenboy ist ja nun wirklich ganz und gar harmlos. Wenn der schon unter das Gesetz fallen sollte, müssten sämtliche Bademodenseiten auch indiziert werden.

  3. Katja sagt:

    Ich verstehe deine Aufregung nicht Steffen, dein Provider liegt doch im Ausland, damit sollte dir es doch egal sein, ob man in Deutschland was kennzeichnen muß oder nicht. Wenn dein Blog bei einem dt. Provider läuft, dann solltest du nachdenken ob du was machst oder nicht.

  4. [...] JMStV 2011: Neues Jugendschutzgesetz kommt [...]…

  5. Steffen030 sagt:

    Danke fuer die Tipps und Links. Einige Infos habe ich schon bekommen und war mir schon in meiner Entscheidung klar.

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