| Höhere Steuer und niedrigere Freibeträge – die Benachteiligung homosexueller Paare gegenüber Eheleuten beim Erben verstößt laut Verfassungsgericht gegen das Grundgesetz. Die Begründung: Auch Schwule und Lesben erwarten, den Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner stirbt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass homosexuelle Lebenspartner bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden dürfen. Eine Schlechterstellung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und sei daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht gab damit einer Verfassungsbeschwerde statt.
Homosexuelle Lebenspartner dürfen bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden. Das sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzbeschluss. Eine Schlechterstellung beim Freibetrag und beim Steuersatz verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

Damit gab das oberste Gericht der Verfassungsbeschwerde eines Mannes und einer Frau statt, deren Lebenspartner im August 2001 beziehungsweise im Februar 2002 starben. In beiden Fällen setzte das Finanzamt die Erbschaftssteuer nach einem Steuersatz der Klasse III fest und gewährte den geringsten Freibetrag. Die hiergegen erhobenen Klagen blieben jedoch vor den Finanzgerichten ohne Erfolg.

Das Verfassungsgericht entschied, dass die Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern im Recht des persönlichen Freibetrags sich nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen lasse. Diese lebten wie Ehegatten in einer „auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft“, die wie die Ehe eine gegenseitige Unterhalts- und Einstandspflicht begründe. Auch sie ihnen komme bereits zu Lebzeiten das Vermögen ihres eingetragenen Lebenspartners zugute und erwarteten, den gemeinsamen Lebensstandard im Falle des Todes des Lebenspartner halten zu können. [...]

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© Focus Online – Dienstag 17.08.2010, 11:21 | Bundesverfassungsgericht Gleichstellung Homosexueller bei Erbschaftssteuer

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