Justin Bieber rächt sich an Hacker via Twitter

| Der kanadische Pop-Sänger Justin Bieber macht Prominenten vor, wie man sich elegant eines Stalkers entledigt. (Man kann auch sagen: „Wenn kleine Kinder spielen.“ *lach*)

© lastfm.de

Nur wenige Minuten war der Kontaktaufruf online – das reichte jedoch, um Zehntausende der insgesamt 4,5 Millionen Twitter-Fans von Bieber auf den Plan zu rufen. Der 15-jährige Kevin K. bestätigte laut “Free Press” am Montag, dass es tatsächlich seine Nummer war, die Bieber im Internet veröffentlichte. Er habe seitdem etwa 26.000 Textbotschaften und zahllose Anrufe aus dem In- und Ausland erhalten, sagte der Teenager. “Es war der Wahnsinn, lauter Anrufe und SMS … ich konnte das Telefon nicht mehr nutzen”, so K.

Deutlich entnervt twitterte der so unsanft Geoutete gegen ein Uhr am Sonntagmorgen an Bieber: “Vielen Dank, dass du meine Nummer rausgegeben hast” – und löschte dann seinen Account bei dem Netzwerk. Dem Blog gawker.com zufolge veröffentlichte K. ein Video auf YouTube, auf dem zu sehen ist, wie er die unzähligen Botschaften löscht.

Gawker.com rief eine der im Video abgebildeten Telefonnummern an und sprach mit einem Mädchen, das bestätigte, K.s Nummer am Samstag auf dem Tweet von Bieber gesehen und daraufhin angerufen zu haben. “Ich dachte, dass es sich dabei um eine Art Streich handelt”, sagte sie. “Ich habe nicht geglaubt, dass Justin Bieber so dumm ist, seine eigene Nummer zu posten.” [...]

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© Spiegel Online – 17.08.2010 | Twitter-Rache, Teenie-Idol Justin Bieber outet aufdringlichen Fan

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Google Street View aus einer anderen Sicht

| Auf der Seite von Zeit Online ist ein schöner Artikel zu „Google Street View“ zu lesen.

Ich gebe es zu, auch ich hatte anfangs Angst. Immerhin ist es ein irritierender Gedanke: Da kommt ein internationaler Konzern einfach so vorbeigefahren, fotografiert mein Haus und stellt es für alle Welt und für alle Ewigkeit sichtbar ins

Wer meine Adresse kennt, kann von November an nachschauen, ob meine Mülltonne überquillt, ob ich halbnackt den Rasen mähe, ob ich ihn überhaupt mähe und ob…

Genau an dieser Stelle kam ich ins Schlingern. Denn zwei Parameter bestimmen unsere Wahrnehmung: Raum und Zeit. Google aber bildet nur einen davon ab. Der zweite bleibt so ungenau, dass er irrelevant wird.

Denn zwar werden möglicherweise tatsächlich “spielende Kinder im Vorgarten” zu sehen sein, wie Bild drohend schreibt. Doch bis der eventuelle Betrachter sie sich im Internet anschaut, sind diese Kinder längst ausgezogen. Und es sind nicht einmal meine eigenen, immerhin fuhren Googles Kamerawagen durch meine Stadt, als ich das Haus noch gar nicht bewohnte.

Glaubt man dem Konzern, ist eine Aktualisierung der Bilder nicht geplant. Und selbst wenn? Wie oft kann es sich Google leisten, alle Straßen noch einmal abzufahren? Alle zehn Jahre? Von mir aus.

Aber da sind ja noch die Sprengfallen, sagt der Bund Deutscher Kriminalbeamter! Terroristen könnten sich nun gefahrlos Standorte dafür aussuchen. Respekt, über Einbrecher hatte ich durchaus kurz nachgedacht, aber auf Sprengfallen wäre ich selbst in der Zeit meiner größten Besorgnis nicht gekommen. Andere schon, na gut. [...]

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© Zeit Online – 13.8.2010 – 19:43 Uhr | Google – Wie ich lernte, Street View zu lieben

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Erbschaftsteuer, Karlsruhe stärkt Rechte homosexueller Erben

| Höhere Steuer und niedrigere Freibeträge – die Benachteiligung homosexueller Paare gegenüber Eheleuten beim Erben verstößt laut Verfassungsgericht gegen das Grundgesetz. Die Begründung: Auch Schwule und Lesben erwarten, den Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner stirbt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass homosexuelle Lebenspartner bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden dürfen. Eine Schlechterstellung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und sei daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht gab damit einer Verfassungsbeschwerde statt.
Homosexuelle Lebenspartner dürfen bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden. Das sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzbeschluss. Eine Schlechterstellung beim Freibetrag und beim Steuersatz verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

Damit gab das oberste Gericht der Verfassungsbeschwerde eines Mannes und einer Frau statt, deren Lebenspartner im August 2001 beziehungsweise im Februar 2002 starben. In beiden Fällen setzte das Finanzamt die Erbschaftssteuer nach einem Steuersatz der Klasse III fest und gewährte den geringsten Freibetrag. Die hiergegen erhobenen Klagen blieben jedoch vor den Finanzgerichten ohne Erfolg.

Das Verfassungsgericht entschied, dass die Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern im Recht des persönlichen Freibetrags sich nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen lasse. Diese lebten wie Ehegatten in einer „auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft“, die wie die Ehe eine gegenseitige Unterhalts- und Einstandspflicht begründe. Auch sie ihnen komme bereits zu Lebzeiten das Vermögen ihres eingetragenen Lebenspartners zugute und erwarteten, den gemeinsamen Lebensstandard im Falle des Todes des Lebenspartner halten zu können. [...]

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© Focus Online – Dienstag 17.08.2010, 11:21 | Bundesverfassungsgericht Gleichstellung Homosexueller bei Erbschaftssteuer

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