Posted by: steffen030 on: 01 Jun, 2007
Lange habe ich nachgedacht ob ja oder nein, die Medien stapeln sich ja mit den Beiträgen zu “Rechtsirrtümer” und ich dachte mir das ich dann auch mal mich schlau machen möchte was alles so an Rechtsirrtümer gibt.
Habe mir beide Bücher vom Anwalt Dr. jur. Herr Ralf Höcker nun gekauft und sie bereichern mein Allgemeinwissen aber ganz schön. Was da alles zu lesen ist wo man doch dachte das ist doch im allgemeinen so bekannt, da staunt man dann doch ganz schön das man einem Rechtsirrtum kennt …
Hier seine beiden Bücher die ich dann nun auch in meinem Schrank habe und eigentlich nicht enttäuscht bin das ich sie gekauft habe. Natürlich mit Unterlink das man sich die auch kaufen kann. *fg*
Was ich persönlich auch als Ebayer sehr Interessant fand, war dieses: Artikel komplett dem Buch “NEUES LEXIKON DER RECHTSIRRTÜMER” entnommen:
Ebay II: “Das neue EU-Recht”
Irrtum:
Die Standard-Haftungsausschlussklausel für Gebrauchtartikel ist wegen “des neuen EU-Rechts” notwendig geworden.
Richtig ist:
Die Standart-Haftungsausschlussklausel bei Ebay-Auktionen ist juristischer Unsinn.
Den folgenden Haftungsausschlusstext findet man - manchmal in leicht abgewandelter Form - bei jeder zweiten Ebay-Auktion. Die Verkäufer vergießen in einem entschuldigten Begleittext in der Regel zahlreiche Krokodilstränen und behaupten, dass “das neue EU-Recht” sie leider, leider zu diesem Disclaimer zwinge:
“Der Artikel wird ’so wie er ist’ von Privat verkauft. Dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern Sie sich bitte nicht über diesen Disclaimer, aber er wird schon in kurzer Zeit so oder so ähnlich bei jedem Ebay-Angebot stehen! Denn das neue EU-Recht sieht eine einjähriger Garantie bei gebrauchtwaren vor.”
Jeder Jurist, der einen solch hanebüchenen Unsinn liest, bekommt Zahnschmerzen. [...]
[...] Das deutsche Kaufrecht wird im Übrigen ohnehin nicht durch EU-Richtlinien geregelt, sondern immer noch durch das deutsche Bürgerliche Gesetztbuch (BGB). Wie kam der Erfinder des Disclaimers also auf die Geschichte von dem ominösen neuen EU-Recht, das Privatverkäufern von Gebrauchtartikeln jetzt angeblich solche Schwierigkeiten macht?[...]
[...] Das ganze Gerede von dem neuen EU-Recht und dem vermeintlich notwendigen gewordenne Disclaimer ist nichts als irreführender Theaterdonner, der nur ein Ziel hat: Mit pseudo-juristischen Argumenten soll dem Ebay-Bieter ein schon immer üblicher Haftungsausschluss als angeblich ganz neue rechtliche Nowendigkeit verkauft werden. [...]
Aber ich muss ja gestehen auch ich hatte diesen Disclaimer immer unter meinen Auktionen zu stehen, bis ich dieses schon mal von Herrn Höcker bei SternTV gehört hatte. Da habe ich dann aber auch gehandelt und dieses nicht mehr in meinen Auktionen geschrieben. So kann es eben gehen, das man als Laie doch Dinge macht, die gar keinen Sinn haben bzw. Sinn machen. Nun ich weiß ja nun Bescheid und meine Auktionen sehen dann anders aus.
Dennoch werde ich meine Artikel so einsetzen wie ich es denke *g*
Wer was zu sagen hatte